Spenden, stiften oder vererben - Sie haben die Wahl
Sie wollen sich für eine nachhaltige Zukunft künftiger Generationen einsetzen und denken darüber nach, eine gemeinnützige Organisation zu unterstützen? Dann fördern Sie z.B. unsere Stiftung.
Das aktuelle Stiftungsrecht schafft eine breite Basis für das finanzielle Engagement im Interesse des Gemeinwohls. So sind z.B. Spenden an eine gemeinnützige Stiftung generell steuerlich abzugsfähig - neben den schon geltenden Abzugsmöglichkeiten als Sonderausgaben. Ererbtes Vermögen, das in eine Stiftung eingebracht wird, ist von der Erbschaftssteuer befreit!
Die Voraussetzungen sind also gut. Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, die Arbeit der Stiftung Zukunftserbe zu unterstützen:
als Zustifterin oder Zustifter,
mit Ihrem Testament.
Kompakte Informationen zu unseren Projekten und Ihren Möglichkeiten finden Sie auch in unserer Broschüre, die Sie hier herunterladen können:
Download Broschüre
Für eine direkte Spende hier unsere Bankverbindung:
GLS Gemeinschaftsbank eG
BLZ 430 609 67
Kto. 8 040 560 500
IBAN DE87430609678040560500
BIC GENODEM1GLS