Öko-Lebensversicherungen im Vergleich

Das Öko-Institut e.V. untersuchte im Auftrag der Stiftung Zukunftserbe und des ÖKO-TEST-Verlages die auf dem deutschen Markt angebotenen Öko-Lebensversicherungen. Wesent­liche Aufgaben der ökologischen Bewertung waren die Untersuchung des Auswahlprozes­ses, nach dem die Versicherungsgesellschaften ökologische Geldanlagen (Investmentfonds, Aktien, Immobilien u.a.) auswählen, sowie die Darstellung der Bewertungskriterien, nach denen die Versicherungsbeiträge angelegt werden.

Grundsätzlich kann man zwei Arten von Lebensversicherungen unterscheiden: Fondsge­bundene Lebensversicherungen und Kapitallebensversicherungen. Diese wurden in der durchgeführten Studie getrennt untersucht und bewertet. Bei Kapitallebensversicherungen werden die Beiträge der Kunden in Rentenpapiere, Schuldverschreibungen, Immobilien oder Aktien investiert, die zuvor nach bestimmten ökologischen Kriterien überprüft wurden, bei den fondsgebundenen Öko-Lebensversicherungen werden verschiedene Umweltfonds zur Auswahl gestellt, zum Teil jedoch neben einer Reihe an konventionellen Investmentfonds.

Fondsgebundene Öko-Lebensversicherungen unterscheiden sich demnach in der Anzahl und der Art der Investmentfonds, die für eine Police zur Verfügung stehen. Die Qualität der ökologischen Investmentfonds wurde auf Basis der vom Öko-Institut e.V. durchgeführten Studie Umweltfonds im Vergleich bewertet. Bei der Anzahl der zur Verfügung stehenden Investmentfonds gibt es zum einen Versicherungen, die definierte Öko-Policen anbieten, in denen Anzahl und prozentuale Verteilung der Umweltfonds geregelt ist. Hier wird dem Kun­den erspart, eine eigene Auswahl treffen zu müssen. Bei einigen Versicherungen hat der Kunde die Möglichkeit, bei fester Vorgabe der Umweltfonds die prozentuale Zusammenstel­lung individuell zu wählen. Zum anderen gibt es fondsgebundene Versicherungen, die neben einer großen Anzahl an konventionellen Investmentfonds nur einige Umweltfonds anbieten. Dementsprechend besteht hier auch keine Garantie, dass der Kunde Umweltfonds auswählt.

Bei den Kapitallebensversicherungen hat der Kunde keine Möglichkeit, die Auswahl der In­vestmentanlagen zu beeinflussen. Die Versicherungsgesellschaft legt bestimmte Anlagekri­terien bzw. Richtlinien fest, die von den Investmentanlagen erfüllt werden müssen (z.B. Aus­schlusskriterien), um in das Anlagekapital der Versicherung aufgenommen zu werden. Auch die prozentuale Aufteilung des Anlagevermögens wird von der Versicherungsgesellschaft bestimmt. Die Testergebnisse der ökologischen und ökonomischen Bewertung wurden in der Juli-Aus­gabe 2000 von Ökonomy, einem Magazin für Wirtschaft und Umwelt, das als zweimonatiges Supplement im ÖKO-TEST-Magazin erscheint, veröffentlicht.