Umweltrecht ohne Umsetzer?
Folgen der Strukturreformen der Umweltverwaltung
Die Umsetzung umweltpolitischer Vorgaben erfolgt auch durch Umweltgesetze. Eine erfolgreiche Umsetzung durch ein Gesetz setzt vor allem zwei Dinge voraus: durchdachte Regelungen und einen effektiven Vollzug dieser Regelungen. Für den Vollzug ist die Umweltverwaltung auf Landes- und Kommunalebene ein zentraler Akteur. Weitgehend unbeachtet von der Öffentlichkeit und der Umweltszene haben zahlreiche Bundesländer die Rahmenbedingungen dieses Akteurs verändert oder beabsichtigen, dies zu tun. Dabei stehen Personalabbau und die Streichung finanzieller Mittel im Vordergrund, was wiederum zu einem Abbau der Verwaltung führt. Das heißt konkret, Zuständigkeiten werden zentralisiert oder auf untere Ebenen (Kommunen) verlagert, Fachabteilungen werden zusammengelegt.
Gleichzeitig bleiben jedoch die Anforderungen an die Behörden gleich oder steigen sogar an. Moderne Regelungsansätze gehen – auch mit dem Ziel einer effektiven Verwaltung – davon aus, entweder den Umweltbehörden selbst oder den weiteren Adressaten (z.B. Anlagenbetreibern, Produzenten und Importeuren) flexible Handlungsspielräume einzuräumen. In beiden Fällen bleibt die Aufgabenstellung der Behörde sehr komplex. Im ersten Fall muss sie zur Erreichung festgelegter Maßstäbe jeden Einzelfall fachlich fundiert prüfen und beurteilen. Im zweiten Fall muss sie kontrollieren, dass die vorgesehenen Zielsetzungen und Eigenüberwachungsmechanismen wirklich greifen. Außerdem muss die stetige Weiterentwicklung des europäischen Rechts berücksichtigt werden, dessen Umsetzung oftmals zusätzliche Verantwortlichkeiten mit sich bringt und einen hohen Transaktionsaufwand bedeutet.
Dass wir in den letzten Jahren im Bereich der Luft- und Wasserreinhaltung, dem Naturschutz oder der Abfallentsorgung nicht nur konzeptionell, sondern auch real umweltpolitische Erfolge beobachten konnten, lag nicht zuletzt daran, dass über zwei Jahrzehnte hinweg eine professionelle Umweltverwaltung mit überdurchschnittlich vielen engagierten und progressiven MitarbeiterInnen aufgebaut wurde. Diese Struktur wurde – so zumindest die derzeitige Hypothese - bereits geschwächt. Eine weitere Schwächung hieße, dass eine ambitionierte Umweltpolitik der EU oder der Bundesregierung an der teilweise defizitären Umsetzung der Vorgaben scheitern könnte.
Deshalb sollte die Fachwelt und die breitere Öffentlichkeit im Rahmen eines stiftungsgeförderten Projekts für diejenigen Gefahren eines geschwächten Umweltschutzes sensibilisiert werden, die durch Kapazitäts- und Kompetenzverlust auf der Verwaltungsebene entstehen. Eine Problematik, die durch die eingeleitete Föderalismusreform und die voraussichtliche Schaffung eines einheitlichen Umweltgesetzbuchs (UGB) verstärkt werden könnte.
Hier können Sie den Projektbericht und das Policy-Paper herunterladen: