Die neue Gasheizung wird zur teuren Kostenfalle

Falls Sie zu viel Geld zum Verjuckeln haben, brauchen Sie nicht weiterzulesen. Sonst unbedingt. Die lang angekündigte „sofortige“ Abschaffung des Heizungsgesetzes alias Heizungshammer gestaltet sich offensichtlich schwierig. Mit der Zielsetzung, Gasheizungen zeitlich unbeschränkt zuzulassen, aber die Klimaschutzziele einzuhalten, hatten CDU/CSU einen unlösbaren Gordischen Knoten geknüpft. Den haben sie nun mit einem Täuschungsmanöver in Stücke gehauen, aber damit Klimaschutz und Verbraucher in die Pfanne. Der Trick: Durch die stufenweise Zumischung von Biogas („Biotreppe“) soll das Erdgas weniger klimabelastend werden. Die erste Stufe (Beimischung 10 Prozent startet 2029, dann kommen bis 2040 drei weitere Stufen: 15, 30 und 60 Prozent. Finanziell sind das aber vier Stufen in den Abgrund, weil das das Heizen damit zunehmend teurer werden wird. Das Öko-Institut geht von mindestens einer Verdopplung der Heizkosten bei Gasheizungen aus. Denn es gibt gleich vier Kostentreiber: Erdgas stammt hauptsächlich aus Diktaturen und steht im Zentrum weltpolitischer Konflikte und Boykotte. Die CO2-Steuer wird aus Klimaschutzgründen voraussichtlich steigen. Mit der Zunahme von Wärmepumpen sinkt der Anteil von Gasverbrauchern in den Gasnetzen - damit steigen die Netzentgelte pro Nutzer. Sogar die komplette Einstellung von Gasnetzen ist möglich. Biogas ist schon jetzt knapp und teurer als Gas und wegen Landnutzungskonflikten („Tank oder Teller“) umstritten. 

Mit dem Heizungsgesetz will die Bundesregierung „Investitionssicherheit“ gewährleisten. Stattdessen schickt sie die Verbraucher in eine Kostenfalle und will sich mit dem peinlichen Satz „Eine belastbare Abschätzung der in der Zukunft zu erwartenden Kosten ist derzeit nicht möglich“ aus der Verantwortung drücken.

Daher ergehen folgende Empfehlungen: An Eigentümer: kein Einbau neuer Gas- oder Ölheizungen. Ansonsten verbindliche Zusicherung beim Gasnetzbetreiber einholen, dass er das Gasnetz bis mindestens 2050 weiterbetreibt.

An Mieter: möglichst keine Neuanmietung entsprechender Wohnungen. Klärung im Mietvertrag, wer die voraussichtlich hohen Mehrkosten bei der vierten (mit 60 Prozent sehr hohen!) Bioquote trägt.

An die Politik: geplante Gesetzesänderung ab in die Tonne. Das bestehende („Habeck‘sche“) Gesetz beibehalten. 

Erschienen in der Frankfurter Rundschau vom 15.05.2026

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