Sichern Sie Ihr Vermögen für die nächste Generation – denn mit Ihrem letzten Willen gestalten Sie aktiv die Zukunft

Warum ein Testament?

Gerade im Hinblick auf zukünftige Generationen gibt es genügend Gründe, sich Gedanken zu machen und sich mit seinem Testament auseinanderzusetzen. Denn mit dem Aufsetzen eines Testaments haben Sie aktiv die Möglichkeit zu bestimmen, was mit Ihrem Vermögen geschieht – und doch kümmern sich einer Umfrage zufolge nur ein Drittel der Erwachsenen um eine Nachlassplanung!

Dabei vermeiden Sie mit Ihrem Testament Missverständnisse und Streitereien und geben mit genauen Verfügungen keinen Spielraum für Interpretationen. Verzichten Sie auf eine Nachlassplanung, riskieren Sie möglicherweise den Familienfrieden, da ohne testamentarische Verfügungen oft konfliktträchtige und schwerfällige Erbengemeinschaften entstehen. Oder es profitieren im Zweifel die Falschen: Ohne Vorsorge gehen etwa auch langjährige Lebensgefährten leer aus. Eventuell möchten Sie aber auch die Arbeit gemeinnütziger Organisationen, die Sie zu Lebzeiten unterstützt haben, nach Ihrem Tod weiterhin fördern.

Egal was und an wen Sie vererben möchten, ob einfach entsprechend der gesetzlichen Erbfolge oder vielleicht an eine gemeinnützige Organisation - es ist auf jeden Fall ratsam, ein Testament abzufassen.

Denn wer nicht rechtzeitig über sein Vermögen verfügt, geht drei Risiken ein:

  1. Unabhängig von einem noch so engen Verhältnis zum Verstorbenen gehen nichtverwandte Personen leer aus, dagegen erben die "nächsten Verwandten", und zwar auch dann, wenn diese einem überhaupt nicht nahe stehen. Ohne Testament greift schlicht die gesetzliche Erbfolge, wonach Ehegatten und Verwandte erben. Dies können die Kinder, dies können u.U. aber auch Geschwister oder Onkel und Tanten sein.
  2. Sind mehrere von Gesetzes wegen als Erben berufen, bilden diese eine Erbengemeinschaft, was nicht selten Anlass für größten Streit gibt. Oft wird der Nachlasswert in zermürbenden Rechtsstreitigkeiten zwischen den Mitgliedern der Erbengemeinschaft aufgebraucht und nicht selten werden die wertvollsten Nachlassgegenstände durch Zwangsversteigerung unter Wert versilbert, um die Mitglieder der Erbengemeinschaft gleichmäßig auszuzahlen.
  3. Der Erblasser hat keinen Einfluss mehr darauf, was mit seinen Gütern geschieht. Erben beispielsweise seine Kinder, womit er einverstanden ist, kann er nicht verhindern, dass diese wiederum ihre Ehegatten bedenken, auch wenn der Erblasser diese nun überhaupt nicht mochte. Durch eine geschickte Testamentsgestaltung hätte er dagegen dafür sorgen können, dass auch seine Enkel vom Nachlass profitieren.

 

Weiterführende Informationen

Sollten Sie sich mit dem Gedanken befassen, Ihre Testaments- und Nachlassangelegenheiten zu regeln, finden Sie in dem Ratgeber "Nachlassset" (2016) der Stiftung Warentest oder "Richtig Vererben" (2015) der Verbraucherzentrale, die auf die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit Testamenten eingehen:

  • Wer erbt, wenn kein Testament gemacht wurde?
  • Was mus man bei einem Testament beachten?
  • Handschriftliches oder notarielles Testament?
  • Welche anderen Möglichkeiten der Nachlassregelung gibt es?
  • Wer zahlt wie viel Erbschaftssteuern?