Stiftung Zukunftserbe

Spenden, stiften oder vererben - Sie haben die Wahl

Sie wollen "etwas Gutes" tun und denken darüber nach, eine gemeinnützige Organisation zu unterstützen? Dann fördern Sie z.B. unsere Stiftung.

Das aktuelle Stiftungsrecht schafft eine breite Basis für das finanzielle Engagement im Interesse des Gemeinwohls. So sind z.B. Spenden an eine gemeinnützige Stiftung generell steuerlich abzugsfähig - neben den schon geltenden Abzugsmöglichkeiten als Sonderausgaben. Ererbtes Vermögen, das in eine Stiftung eingebracht wird, ist von der Erbschaftssteuer befreit!

Die Voraussetzungen sind also gut. Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, die Arbeit der Stiftung Zukunftserbe zu unterstützen:

 als Spenderin oder Spender,

  als Zustifterin oder Zustifter,

 mit Ihrem Testament

Bankverbindung:

Sparkasse Freiburg, BLZ 680 50101, Konto-Nr. 10063154